Willkommen bei der Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Wir begrüßen Sie auf der Webseite der Landestierärztekammer Baden-Württemberg, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Bereiche frei zugänglich sind, sondern den Mitgliedern der Landestierärztekammer Baden-Württemberg vorbehalten sind. Mitglieder sind Tierärzte (m/w/d), die in Baden-Württemberg tierärztlich tätig sind oder, sofern sie nicht tierärztlich tätig sind, in Baden-Württemberg wohnen (§ 2 HBKG BW).

 

 

 

Informationen des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschat und des MLR BW dazu finden Sie hier.

Umweltministerium Baden-Württemberg:

Das Bundesumweltministerium hat alle Sonder- und Ausnahmeregelungen, die aufgrund von Corona im Strahlenschutz getroffen wurden, zurückgezogen

Aus diesem Grund zieht auch das UM BW mit sofortiger Wirkung folgende Schreiben mit Sonder- und Ausnahmeregelungen zur COVID-19-Pandemie in BW zurück:

  • Duldung von Fristversäumnissen bei der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde bzw. von Kenntnissen im Strahlenschutz während der COVID-19-Pandemie; Schreiben des UM vom 13.11.2020, Az.: 36-4672.15
  • Durchführung von Prüfung und Wartung nach § 88 StrlSchV - Sonderregelungen bei der Nichteinhaltung von Prüffristen im Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2020; Schreiben des UM vom 19.03.2020, Az.: 36-4672.15 Beendigung der COVID-19-Pandemie; Schreiben des UM vom 11.12.2020; Az.: 36-4671.51
  • Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlen-schutz während der Corona-Krise - Spezifizierung der Ausnahmeregelungen für den begrenzten Einsatz von Onlinemedien, Schreiben des UM vom 13.03.2020, Az.: 36-4672.15 und vom 20.04.2020, Az.: 36-4672.15
  • Corona-Sonderregelung bei der Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis / Mes-sung der Personendosis entsprechend § 66 Absatz 3 Strahlenschutzverord-nung (StrlSchV) - Einreichen von Dosimetern vom 31.03.2020, Az.: 36-4671.10
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Röntgeneinrichtungen zur Telera-diologie während der COVID-19-Pandemie, Schreiben des UM vom 01.04.2020, Az.: 36-4674.50, vom 11.12.2020, Az.: 36-4674.50 und vom 14.12.2021, Az.: 36-4674.50
  • Anerkennung von Online-Kursen - Sonderregelungen zur Festlegung von Teil-nehmerzahlen; Schreiben des UM vom 22.01.2020, Az.: 36-4672.15 und vom 28.01.2020, Az.: 36-4672.15

Die RPs sind angewiesen, derzeit noch geltende Ausnahmen, die aufgrund der Sonder- und Ausnahmeregelungen von den RPs gestattet wurden, bis spätestens 31.12.2023 zurückzunehmen.

Die  norwegischen Veterinärbehörden haben ein Merkblatt mit wichtigen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen nach Norwegen erstellt und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft um die Weitergabe an die praktizierenden Tierärzte gebeten.

Sie können das Merkblatt hier herunterladen, es ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar:

DE

EN

Am 15.7.2023 trat die neu gewählte Vertreterversammlung erstmals zusammen.

Schwerpunkt der Sitzung waren die Wahlen der Präsidentin, des Vizepräsidenten, des Vorstands, der Fachausschüsse und der BTK-Delegierten, s.u. KAMMER, AUFBAU. Eine Pressemitteilung dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Presse/Pressemitteilungen".