Anmeldung bei der Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 HBKG sind Sie Mitglied der Landestierärztekammer Baden-Württemberg, wenn Sie

  • über die Approbation oder eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des Berufs verfügen
  • und im Land Baden-Württemberg Ihren Beruf ausüben
  • oder, sofern Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Als Mitglied der Landestierärztekammer Baden-Württemberg unterliegen Sie Meldepflichten und Meldefristen, § 3 HBKG iVm § 14 Abs. 3 Satzung LTK BW,  §§ 1, 2 Meldeordnung LTK BW. Bitte achten Sie auf fristgerechte Meldungen, ansonsten kann nach § 75 HBKG ein Ordnungsgeld fällig werden.

Anmeldeunterlagen

Über den folgenden Link können Sie die Anmeldeunterlagen herunterladen:

  • Anmeldeunterlagen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Tierarztausweis: Sofern Sie einen Tierarztausweis beantragen möchten, füllen Sie uns bitte dieses Formular aus und senden es an die Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.

Oder Sie fordern diese bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Postanschrift per Mail an: info@ltk-bw.de

Zur Anmeldung senden Sie bitte per Post folgende Unterlagen an die Geschäftsstelle:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde (soweit Sie promoviert sind)
  • die ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Anmeldeunterlagen

Hinweis:

Eine elektronische Anmeldung ist nicht möglich.
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen.
Das Ausfüllen der mit *) gekennzeichneten Felder ist freiwillig

Verwendung Ihrer Daten:

Dazu gehört die Weitergabe Ihrer Versandanschrift an die Schlütersche Fachmedien GmbH zur Zustellung des Deutschen Tierärzteblatts (DTBl.) an Sie. Die Einhaltung der Bestimmungen des Landes-Datenschutzgesetzes ist gewahrt.

Einverständniserklärung/Widerspruch Veröffentlichung der Daten

Baden-Württembergische Versorgungsanstalt

In Baden-Württemberg agieren Landestierärztekammer und berufsständisches Versorgungswerk getrennt.

Die Anmeldung bei der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte muss daher durch das Mitglied gesondert erfolgen.

Tierärzte, die der Landestierärztekammer Baden-Württemberg angehören und ihren Beruf im Kammerbereich ausüben, sind nach § 7 Versorgungsanstalts-Gesetz (VA-G BW) iVm §§ 17ff. Satzung VA BW Teilnehmer der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Tübingen (VA BW), soweit sie nicht als Beamte einen gesetzlichen Anspruch auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung haben.

In den Kammerbereich zugezogene Kammerangehörige sind verpflichtet, sich unverzüglich bei der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Postfach 2649, 72016 Tübingen anzumelden.

Zur Website der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Sonstiges

Es wird empfohlen, sich mit dem Amtstierarzt beim Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Dort erhalten niedergelassene Tierärzte/Innen ihre HIT-Nummer.

Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) kann bei der Dechra Veterinary Products Deutschland GmbH, Aulendorf (www.dechra.de) angefordert oder heruntergeladen werden (Link zum Download).

Ansprechpartnerin Mitgliederverwaltung:

Frau Julia Appl
Tel +49 711 722 86 32-11
appl@ltk-bw.de