Abmeldung bei der Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 HBKG sind Sie Mitglied der Landestierärztekammer Baden-Württemberg, wenn Sie
- über die Approbation oder eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des Berufs verfügen
- und im Land Baden-Württemberg Ihren Beruf ausüben
- oder, sofern Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Oftmals ändert sich die Zuständigkeit der Kammer aufgrund von Umzug oder Aufnahme einer neuen Tätigkeit.
Sollten Sie Ihre berufliche Tätigkeit und/oder Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen, so teilen Sie uns bitte innerhalb von 4 Wochen schriftlich mit
- zu welchem Bundesland der Wechsel erfolgt,
- das Datum der dortigen Tätigkeitsaufnahme
- oder, sofern Sie Ihren Beruf nicht ausüben, das Datum Ihres Wegzugs aus Baden-Württemberg.
Gerne kann Ihre Abmeldung einfach per E-Mail (info@ltk-bw.de) erfolgen.
Alternativ können Abmeldungsnachrichten auch per Post an die Geschäftsstelle gesendet werden.