Abmeldung bei der Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 HBKG sind Sie Mitglied der Landestierärztekammer Baden-Württemberg, wenn Sie

  • über die Approbation oder eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des Berufs verfügen
  • und im Land Baden-Württemberg Ihren Beruf ausüben
  • oder, sofern Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Oftmals ändert sich die Zuständigkeit der Kammer aufgrund von Umzug oder Aufnahme einer neuen Tätigkeit.

Sollten Sie Ihre berufliche Tätigkeit und/oder Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen, so teilen Sie uns bitte innerhalb von 4 Wochen schriftlich mit

  • zu welchem Bundesland der Wechsel erfolgt,
  • das Datum der dortigen Tätigkeitsaufnahme
  • oder, sofern Sie Ihren Beruf nicht ausüben, das Datum Ihres Wegzugs aus Baden-Württemberg.

Gerne kann Ihre Abmeldung einfach per E-Mail (info@ltk-bw.de) erfolgen.
Alternativ können Abmeldungsnachrichten auch per Post an die Geschäftsstelle gesendet werden.