Weiterbildungsermächtigung, Weiterbildungsstätten

Voraussetzung für die Anerkennung von Tätigkeiten als Weiterbildungszeit sind i. d. R:

  1. FTA mit Weiterbildungsermächtigung (WBE): Der sich Weiterbildende muss unter der Anleitung und Aufsicht eines FTA mit WBE für das angestrebte Fachgebiet tätig sein
  2. Weiterbildungsstätte (WBStätte): FTA mit WBE muss an einer WBStätte tätig sein für das angestrebte Fachgebiet

In den Anlagen zur Weiterbildungsordnung (WBO) ist für jedes Gebiet und jede Zusatzbezeichnung, die in Baden-Württemberg erlangt werden kann, geregelt:

  • Dauer der Weiterbildung
  • Anforderungen (Tätigkeit, Leistungskatalog, Fallberichte etc.; Fortbildungsstunden, Veröffentlichungen; Fachgespräch)
  • "Weiterbildungsstätten"

"Weiterbildungsstätten":

Je nach der im Weiterbildungsgang aufgeführten Regelung können angerechnet werden

  • Zeiten in einer als Weiterbildungsstätte zugelassenen anerkannten Tierärztlichen Klinik
  • Zeiten in der Praxis eines zur Weiterbildung ermächtigten FTA (Hinweis: hier kann nicht die gesamte Weiterbildungszeit abgeleistet werden!)

Weiterbildungsermächtigung

Voraussetzungen, um eine Weiterbildungsermächtigung erhalten zu können:

  1. Fachtierarzt seit mind. 2 Jahren
  2. schriftlicher Antrag - Download hier: Antragsformular ; Muster für die eidesstattl. Erklärung
  3. weitere Voraussetzungen hier: Zusammenfassung der Voraussetzungen