Weiterbildungsermächtigung, Weiterbildungsstätten
Voraussetzung für die Anerkennung von Tätigkeiten als Weiterbildungszeit sind i. d. R:
- FTA mit Weiterbildungsermächtigung (WBE): Der sich Weiterbildende muss unter der Anleitung und Aufsicht eines FTA mit WBE für das angestrebte Fachgebiet tätig sein
- Weiterbildungsstätte (WBStätte): FTA mit WBE muss an einer WBStätte tätig sein für das angestrebte Fachgebiet
In den Anlagen zur Weiterbildungsordnung (WBO) ist für jedes Gebiet und jede Zusatzbezeichnung, die in Baden-Württemberg erlangt werden kann, geregelt:
- Dauer der Weiterbildung
- Anforderungen (Tätigkeit, Leistungskatalog, Fallberichte etc.; Fortbildungsstunden, Veröffentlichungen; Fachgespräch)
- "Weiterbildungsstätten"
"Weiterbildungsstätten":
Je nach der im Weiterbildungsgang aufgeführten Regelung können angerechnet werden
- Zeiten in einer als Weiterbildungsstätte zugelassenen anerkannten Tierärztlichen Klinik
- Zeiten in der Praxis eines zur Weiterbildung ermächtigten FTA (Hinweis: hier kann nicht die gesamte Weiterbildungszeit abgeleistet werden!)
Weiterbildungsermächtigung
Voraussetzungen, um eine Weiterbildungsermächtigung erhalten zu können:
- Fachtierarzt seit mind. 2 Jahren
- schriftlicher Antrag - Download hier: Antragsformular ; Muster für die eidesstattl. Erklärung
- weitere Voraussetzungen hier: Zusammenfassung der Voraussetzungen