Weiterbildung

Allgemeines zur Weiterbildung

Kammermitglieder können nach §§ 32 ff. HBKG iVm WeiterbildungsO LTK BW ihre Berufsbezeichnung Tierarzt durch Bezeichnungen erweitern, die auf besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten tiermedizinischen Fachgebiet (Fachgebietsbezeichnung) oder Teilgebiet (Teilgebietsbezeichnung) oder auf anderne zusätzlich erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (Zusatzbezeichnung) hinweisen.

Mit der Weiterbildung kann nach Abschluss der Grundausbildung (= Erhalt der Approbation) begonnen werden. Die Anforderungen der einzelnen Weiterbildungsgänge, die von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg angeboten werden, sind in den Anlagen zur Weiterbildungsordnung festgelegt (siehe Unterkapitel).

In der Regel erfolgt die Weiterbildung als angestellter Tierarzt (ganztägig und in hauptberuflicher Stellung) an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter verantwortlicher Leitung eines Fachtierarztes mit Weiterbildungsermächtigung.

Die Bezeichnung Fachtierärztin für ....... bzw. Fachtierarzt für ......... , Teilgebietsbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen dürfen erst nach Anerkennung durch die LTK BW geführt werden. Die Anerkennung setzt eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung voraus, darunter auch ein Fachgespräch. Die Anforderungen der einzelnen Weiterbildungsgänge, die von der LTK BW angeboten werden, sind in den Anlagen zur WeiterbildungsO festgelegt (siehe Unterkapitel). Sie wurden vom Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung erarbeitet, von der Vertreterversammlung der LTK BW beschlossen und vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz genehmigt.

Weiterbildungsgänge

Weiterbildung zum Fachtierarzt (Gebietsbezeichnungen, § 2 Abs. 1 Weiterbildungsordnung)

Weiterbildungsgänge zum Erlangen einer Zusatzbezeichnung

  • Augenheilkunde beim Klein- und Heimtier (ersetzt Augenheilkunde beim Kleintier)
  • Bestandsbetreuung Wirtschaftsgeflügel
    • Weiterbildungsgang ab 01.02.2009 bis 31.10.2023 (Nachfolger: Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb - Wirtschaftsgeflügel)
  • Betreuung von Pferdesportveranstaltungen (Turniertierarzt) (ersetzt ZB Tierärztliche Betreuung von Pferdesportveranstaltungen)
  • Dermatologie beim Klein- und Heimtier (ersetzt Dermatologie beim Kleintier)
  • Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb - Wirtschaftsgeflügel (ersetzt ZB Bestandsbetreuung Wirtschaftsgeflügel)
  • Tierärztliche Betreuung von Pferdesportveranstaltungen (Turniertierarzt)
    • Weiterbildungsgang bis 31.10.2023 (Nachfolger: Betreuung von Pferdesportveranstaltungen (Turniertierarzt))
  • Zahnheilkunde beim Klein- und Heimtier (ersetzt Zahnheilkunde beim Kleintier)

Weiterbildungsgänge Teilgebiete

Weiterbildungsermächtigung, Weiterbildungsstätten

Voraussetzung für die Anerkennung von Tätigkeiten als Weiterbildungszeit sind idR:

  1. FTA mit Weiterbildungsermächtigung (WBE): der sich Weiterbildende muss unter der Anleitung und Aufsicht eines FTA mit WBE für das angestrebte Fachgebiet tätig sein
  2. Weiterbildungsstätte (WBStätte): FTA mit WBE muss an einer WBStätte tätig sein für das angestrebte Fachgebiet

In den Anlagen zur WeiterbildungsO (WBO) ist für jedes Gebiet und jede Zusatzbezeichnung, die in Baden-Württemberg erlangt werden kann, geregelt

  • Dauer der Weiterbildung
  • Anforderungen (Tätigkeit, Leistungskatalog, Fallberichte etc.; Fortbildungsstunden, Veröffentlichungen; Fachgespräch) 
  • "Weiterbildungsstätten"

"Weiterbildungsstätten":

je nach der im Weiterbildungsgang aufgeführten Regelung können angerechnet werden

  • Zeiten in einer als Weiterbildungsstätte zugelassenen anerkannten Tierärztlichen Klinik
  • Zeiten in der Praxis eines zur Weiterbildung ermächtingen FTA (Hinweis: hier kann nicht die gesamte Weiterbildungszeit abgeleistet werden!)

Weiterbildungsermächtigung

Voraussetzungen:

  1. Fachtierarzt seit mind. 2 Jahren
  2. schriftlicher Antrag - Download hier: Antragsformular ; Muster für die Anlage
  3. weitere Voraussetzungen hier: Zusammenfassung der Voraussetzungen

Liste der weiterbildungsermächtigten Fachtierärzte in Baden-Württemberg

Hier finden Sie eine Liste der zur Weiterbildung ermächtigten Tierärzte Baden-Württembergs, die einer Veröffentlichung auf der Homepage der Landestierärztekammer Baden-Württemberg zugestimmt habe: LISTE

Als Tierarzt (m/w/d) oder Studierender (m/w/d) der Veterinärmedizin können Sie sich bei der Geschäftsstelle auch eine Liste aller Weiterbildungsermächtigten eines bestimmten Gebiets erstellen lassen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt über info@ltk-bw.de auf.

Durchführung der Weiterbildung; Formales

Weiterbildungsordnung (WBO)

Rechtsgrundlagen der Weiterbildung für Tierärzte in Baden-Württemberg sind das Heilberufekammergesetz BW und die Weiterbildungsordnung der Kammer, hier finden Sie die aktuelle WBO idF vom 22.10.2020.

  • Das HBKG regelt Grundsätzliches der Weiterbildung.
    • die Kammer regelt, welche Weiterbildungen angeboten werden und die Anforderungen
    • die Anerkennung als Weiterbildungszeit setzt eine Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte unter der Anleitung eines zur Weiterbildung auf dem angestrebten Gebiet / Teilgebiet ermächtigten Fachtierarztes voraus
    • die Tätigkeit muss angemessen vergütet werden
    • Zeiten unter 6 Monaten sind nur anrechnungsfähig, wenn der Weiterbildungsgang dies vorsieht
  • Die WBO führt die Regelungen des HBKG näher aus und gibt an, welche Weiterbildungsgänge in BW angeboten werden. Dies kann von anderen Länderkammern abweichen. Die Entscheidung, welche Weiterbildungen angeboten werden, und welche Anforderungen an diese gestellt werden, trifft die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Kammer und muss durch das Ministerium genehmigt werden.
  • In den Anlagen zur WBO sind die Weiterbildungsgänge (=Anforderungen der Weiterbildung) zu den angebotenen Gebiets- (FTA), Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen geregelt. Sie finden Sie unter "Weiterbildungsgänge".
  • Änderungen werden im DTBl./Kammerteil BW bekannt gegeben.

Anmeldung der Aufnahme einer Weiterbildung

Eine Anmeldung der Weiterbildung ist aktuell nur erforderlich,

  • bei einer Weiterbildung in eigener Praxis, die nur bei ausdrücklich in § 2 Abs. 1 WBO aufgeführten Gebietsbezeichnungen möglich ist (s. a. unten Weiterbildung in eigener Praxis)
  • wenn die Weiterbildungsstätte nur beschränkt zugelassen ist. Klären Sie dies bitte mit Ihrem Arbeitgeber.

Wir empfehlen, zu Beginn der Weiterbildung Kontakt mit der Kammergeschäftsstelle aufzunehmen, damit offene Fragen gleich zu Beginn geklärt werden können.

Fachgespräch

In Baden-Württemberg ist ein erfolgreiches Fachgespräch Voraussetzung für die Zuerkennung von

  • Gebiets- (FTA),
  • Teilgebiets- und
  • Zusatzbezeichnungen.

Ausnahme: Einzig für den Erwerb der Gebietsbezeichnung Öffentliches Veterinärwesen ist KEIN Fachgespräch nötig. Die nachfolgend beschriebenen Formalien gelten dennoch gleichermaßen für den Antrag auf Zuerkennung der Gebietsbezeichnung Öffentliches Veterinärwesen, auch wenn aus Gründen der Übersichtlichkeit stets vom "Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch" die Rede ist.  

Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch

Wenn Sie alle Voraussetzungen des Weiterbildungsgangs nachweisen können, können Sie den Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch stellen.

zeitlicher Ablauf:

  • 31.07.: Stichtag für die Einreichung des Antrags und der Anlagen
  • Herbst:
    • Sept./Okt.: Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung
      • prüft Antrag und Nachweise
      • schlägt der Vertreterversammlung die Zulassung bei Vollständigkeit der Nachweise vor
    • Okt./Nov.: Vertreterversammlung entscheidet über die Zulassung
    • Nov./Dez.: Geschäftsstelle informiert über Zulassung /Nichtzulassung
  • Frühjahr:
    • Geschäftsstelle informiert über Termin des Fachgesprächs
    • Geschäftsstelle erhebt Gebühren für Antragsprüfung und Fachgespräch
    • Fachgesprächstermin

Antragstellung:

Der Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch ist

  • schriftlich per Post
  • mittels Formular (auch zu nutzen für die Gebietsbezeichnung Öff. Veterinärwesen) Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch
    • ausgedruckt
    • im Original
    • mit eigenhändiger Unterschrift => daher ist Einreichung per Post erforderlich
  • mit allen Nachweisen
    • ausgedruckt => nicht ausreichend Stick/CD/Zusendung per Mail
    • Welche Nachweise vorzulegen sind, ergibt sich aus dem Weiterbildungsgang
    • Der Nachweis von Weiterbildungszeiten für Gebietsbezeichnungen erfolgt zwingend über ein Weiterbildungszeugnis (Ausnahme: Gebietsbezeichnung Öffentliches Veterinärwesen). Ein Muster und ergänzende Informationen zur Erstellung eines solchen Zeugnisses finden Sie hier.   
    • Vorlagen für den Leistungskatalog s. u.
    • Hinweis zu Veröffentlichungen s. u.
  • an die Geschäftsstelle zu stellen
  • bis 31.7. eines Jahres

Gebühren

es werden Gebühren gem. GebührenO LTK BW erhoben für

  • Prüfung des Antrags
  • Abnahme des Fachgesprächs

Weiterbildung in eigener Praxis (WBieP)

Die WBieP ist eine spezielle Form der Weiterbildung und muss von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg zu Beginn genehmigt werden, ansonsten ist keine Berücksichtigung von Weiterbildungszeiten möglich. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.

 

Leistungskatalog:

Hier finden Sie die Vorlagen:

 

Veröffentlichungen:

Die von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg anerkannten Fachzeitschriften können bei der Geschäftsstelle angefragt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an info@ltk-bw.de .