Weiterbildung
Allgemeines zur Weiterbildung
Kammermitglieder können nach §§ 32 ff. HBKG iVm WeiterbildungsO LTK BW ihre Berufsbezeichnung Tierarzt durch Bezeichnungen erweitern, die auf besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten tiermedizinischen Fachgebiet (Fachgebietsbezeichnung) oder Teilgebiet (Teilgebietsbezeichnung) oder auf anderne zusätzlich erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (Zusazubezeichnung) hinweisen.
Mit der Weiterbildung kann nach Abschluss der Grundausbildung (= Erhalt der Approbation) begonnen werden. Die Anforderungen der einzelnen Weiterbildungsgänge, die von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg angeboten werden, sind in den Anlagen zur Weiterbildungsordnung festgelegt (siehe Unterkapitel).
In der Regel erfolgt die Weiterbildung als angestellter Tierarzt (ganztägig und in hauptberuflicher Stellung) an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter verantwortlicher Leitung eines Fachtierarztes mit Weiterbildungsermächtigung.
Die Bezeichnung Fachtierärztin für ....... bzw. Fachtierarzt für ......... , Teilgebietsbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen dürfen erst nach Anerkennung durch die LTK BW geführt werden. Die Anerkennung setzt eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung voraus, darunter auch ein Fachgespräch. Die Anforderungen der einzelnen Weiterbildungsgänge, die von der LTK BW angeboten werden, sind in den Anlagen zur WeiterbildungsO festgelegt (siehe Unterkapitel). Sie wurden vom Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung erarbeitet, von der Vertreterversammlung der LTK BW beschlossen und vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz genehmigt.
Weiterbildungsgänge
Weiterbildung zum Fachtierarzt (Gebietsbezeichnungen, § 2 Abs. 1 Weiterbildungsordnung)
- Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2009 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Anatomie
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2009
- Weiterbildungsgang bis 31.12.2008
- Bienen
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Bildgebende Diagnostik
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Epidemiologie
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Fische
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2009
- Weiterbildungsgang bis 31.12.2008
- Fleischhygiene
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Geflügel
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2017
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2009
- Weiterbildungsgang bis 31.12.2008
- Innere Medizin der Kleintiere
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Weiterbildungsgang ab 01.08.2017
- Informatik und Dokumentation
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2009
- Kleine Wiederkäuer (ersetzt Schafe)
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2017
- Klein- und Heimtiere - angestellte Tierärzte
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2017
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2009 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Weiterbildungsgang bis 31.12.2008
- Klein- und Heimtiere - Weiterbildung in eigener Praxis
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2017
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2011
- Weiterbildungsgang bis 31.01.2011
- Kleintierchirurgie
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2017
- Klinische Laboratoriumsdiagnostik
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Lebensmittelsicherheit (ersetzt Lebensmittelhygiene)
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2009 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Mikrobiologie
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Milchhygiene
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Öffentliches Veterinärwesen
- Parasitologie
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Pathologie
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Pferde - angestellte Tierärzte
- Weiterbildungsgang ab 01.08.2017
- Weiterbildungsgang ab 01.05.2010 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Weiterbildungsgang bis 30.04.2010
- Pferde - Weiterbildung in eigener Praxis
- Weiterbildungsgang ab 01.08.2017
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2011
- Weiterbildungsgang ab 01.05.2010 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Pharmakologie und Toxikologie
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Radiologie
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2009
- Reproduktionsmedizin
- Weiterbildungsgang ab 01.05.2009 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Rinder - angestellte Tierärzte
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2017
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Rinder - Weiterbildung in eigener Praxis
- Weiterbildungsgang ab 01.08.2017
- Weiterbildungsgang ab 01.05.2011 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Schafe (Nachfolger: Kleine Wiederkäuer)
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Schweine - angestellte Tierärzte
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2017
- Weiterbildungsgang ab 01.04.2013 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Weiterbildungsgang bis 31.12.2012
- Schweine - Weiterbildung in eigener Praxis
- Weiterbildungsgang ab 01.08.2017
- Weiterbildungsgang ab 01.04.2013 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Tierernährung und Diätetik
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2009
- Tierhygiene
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Tierschutz
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Verhaltenskunde
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2006
- Versuchstierkunde
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2016
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2011 bis 29.02.2016
- Weiterbildungsgang bis 31.01.2011
- Virologie
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Zoo-, Gehege- und Wildtiere bzw. Zoo- und Wildtiere
- Weiterbildungsgang ab 01.01.2009
- Weiterbildungsgang bis 31.12.2008
Weiterbildungsgänge zum Erlangen einer Zusatzbezeichnung
- Akupunktur
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009
- Weiterbildungsgang bis 31.01.2009
- Augenheilkunde beim Kleintier
- Weiterbildungsgang ab 01.03.2016 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Augenheilkunde beim Pferd
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Bestandsbetreuung Wirtschaftsgeflügel
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009
- Bienen
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009
- Biologische Tiermedizin
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009
- Weiterbildungsgang bis 31.01.2009
- Biologische Tiermedizin - Nutztiere
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009
- Dermatologie beim Kleintier
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Weiterbildungsgang bis 31.01.2009
- Homöopathie
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009
- Weiterbildungsgang bis 31.02.2009
- Hygiene- und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009
- Weiterbildungsgang bis 31.01.2009
- Kardiologie
- Kleinsäuger
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Physikalische Therapie / Physiotherapie
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009
- Weiterbildungsgang bis 31.01.2009
- Reptilien
- Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb - Rind
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009
- Weiterbildungsgang bis 31.01.2009
- Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb - Schwein
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2021
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009 und dazugehöriges Merkblatt
- Weiterbildungsgang bis 31.01.2009
- Tierärztliche Betreuung von Pferdesportveranstaltungen (Turniertierarzt)
- Tierschutz
- Tierverhaltenstherapie
- Zahnheilkunde beim Kleintier
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Zahnheilkunde beim Pferd
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Ziervögel (ersetzt Wild- und Ziervögel)
- Weiterbildungsgang ab 01.02.2009 und dazugehöriger Leistungskatalog
- Weiterbildungsgang bis 31.01.2009
Weiterbildungsgänge Teilgebiete
- Toxikopathologie
Weiterbildungsermächtigung, Weiterbildungsstätten
Voraussetzung für die Anerkennung von Tätigkeiten als Weiterbildungszeit sind idR:
- FTA mit Weiterbildungsermächtigung (WBE): der sich Weiterbildende muss unter der Anleitung und Aufsicht eines FTA mit WBE für das angestrebte Fachgebiet tätig sein
- Weiterbildungsstätte (WBStätte): FTA mit WBE muss an einer WBStätte tätig sein für das angestrebte Fachgebiet
In den Anlagen zur WeiterbildungsO (WBO) ist für jedes Gebiet und jede Zusatzbezeichnung, die in Baden-Württemberg erlangt werden kann, geregelt
- Dauer der Weiterbildung
- Anforderungen (Tätigkeit, Leistungskatalog, Fallberichte etc.; Fortbildungsstunden, Veröffentlichungen; Fachgespräch)
- "Weiterbildungsstätten"
"Weiterbildungsstätten":
je nach der im Weiterbildungsgang aufgeführten Regelung können angerechnet werden
- Zeiten in einer als Weiterbildungsstätte zugelassenen anerkannten Tierärztlichen Klinik
- Zeiten in der Praxis eines zur Weiterbildung ermächtingen FTA (Hinweis: hier kann nicht die gesamte Weiterbildungszeit abgeleistet werden!)
Weiterbildungsermächtigung
Voraussetzungen:
- Fachtierarzt seit mind. 2 Jahren
- schriftlicher Antrag - Download hier: Antragsformular ; Muster für die Anlage
- weitere Voraussetzungen hier: Zusammenfassung der Voraussetzungen
Liste der weiterbildungsermächtigten Fachtierärzte in Baden-Württemberg
Hier finden Sie eine Liste der zur Weiterbildung ermächtigten Tierärzte Baden-Württembergs, die einer Veröffentlichung auf der Homepage der Landestierärztekammer Baden-Württemberg zugestimmt habe: LISTE
Als Tierarzt (m/w/d) oder Studierender (m/w/d) der Veterinärmedizin können Sie sich bei der Geschäftsstelle auch eine Liste aller Weiterbildungsermächtigten eines bestimmten Gebiets erstellen lassen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt über info@ltk-bw.de auf.
Durchführung der Weiterbildung; Formales
Weiterbildungsordnung (WBO)
Rechtsgrundlagen der Weiterbildung für Tierärzte in Baden-Württemberg sind das Heilberufekammergesetz BW und die Weiterbildungsordnung der Kammer, hier finden Sie die aktuelle WBO idF vom 22.10.2020.
- Das HBKG regelt Grundsätzliches der Weiterbildung.
- die Kammer regelt, welche Weiterbildungen angeboten werden und die Anforderungen
- die Anerkennung als Weiterbildungszeit setzt eine Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte unter der Anleitung eines zur Weiterbildung auf dem angetrebten Gebiet / Teilgebiet ermächtigten Fachtierarztes voraus
- die Tätigkeit muss angemessen vergütet werden
- Zeiten unter 6 Monaten sind nur anrechnungsfähig, wenn der Weiterbildungsgang dies vorsieht
- Die WBO führt die Regelungen des HBKG näher aus und gibt an, welche Weiterbildungsgänge in BW angeboten werden. Dies kann von anderen Länderkammern abweichen. Die Entscheidung, welche Weiterbildungen angeboten werden, und welche Anforderungen an diese gestellt werden, trifft die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Kammer und muss durch das Ministerium genehmigt werden.
- In den Anlagen zur WBO sind die Weiterbildungsgänge (=Anforderungen der Weiterbildung) zu den angebotenenein Gebiets- (FTA), Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen geregelt. Sie finden Sie unter "Weiterbildungsgänge".
- Änderungen werden im DTBl./Kammerteil BW bekannt gegeben.
Anmeldung der Aufnahme einer Weiterbildung
Eine Anmeldung der Weiterbildung ist aktuell nur erforderlich,
- bei einer Weiterbildung in eigener Praxis, die nur bei ausdrücklich in § 2 Abs. 1 WBO aufgeführten Gebietsbezeichnungen möglich ist(s.a. unten Weiterbildung in eigener Praxis)
- wenn die Weiterbildungsstätte nur beschränkt zugelassen ist. Klären Sie dies bitte mit Ihrem Arbeitgeber.
Fachgespräch
In Baden-Württemnberg ist ein erfolgreiches Fachgespräch Voraussetzung für die Zuerkennung von
- Gebiets- (FTA),
- Teilgebiets- und
- Zusatzbezeichnungen.
Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch
Wenn Sie alle Voraussetzungen des Weiterbildungsgangs nachweisen können, können Sie den Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch stellen.
zeitlicher Ablauf:
- 31.07.: Stichtag für die Einreichung des Antrags und der Anlagen
- Herbst:
- Sept./Okt.: Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung
- prüft Antrag und Nachweise
- schlägt der Vertreterversammlung die Zulassung bei Vollständigkeit der Nachweise vor
- Okt./Nov.: Vertreterversammlung entscheidet über die Zulassung
- Nov./Dez.: Geschäftsstelle informiert über Zulassung /Nichtzulassung
- Sept./Okt.: Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Frühjahr:
- Geschäftsstelle informiert über Termin des Fachgesprächs
- Geschäftsstelle erhebt Gebühren für Antragsprüfung und Fachgespräch
- Fachgesprächstermin
Antragstellung:
Der Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch ist
- schriftlich per Post
- mittels Formular Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch
- ausgedruckt
- im Original
- mit eigenhändiger Unterschrift => daher ist Einreichung per Post erforderlich
- mit allen Nachweisen
- ausgedruckt => nicht auseichend Stick/CD/Zusendung per Mail
- welche Nachweise vorzulegen sind, ergibt sich aus dem Weiterbildungsgang
- Vorlagen für den Leistungskatalog s.u.
- Hinweis zu Veröffentlichungen s.u.
- an die Geschäftsstelle zu stellen
- bis 31.7. eines Jahres
Gebühren
es werden Gebühren gem. GebührenO LTK BW erhoben für
- Prüfung des Antrags
- Abnahme des Fachgesprächs
Weiterbildung in eigener Praxis (WBieP)
Die WBieP ist eine spezielle Form der Weiterbildung und muss von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg zu Beginn genehmigt werden, ansonsten ist keine Berücksichtigung von Weiterbildungszeiten möglich. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.
Leistungskatalog:
Hier finden Sie die Vorlagen:
Veröffentlichungen:
Die von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg anerkannten Fachzeitschriften können bei der Geschäftsstelle angefragt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an info@ltk-bw.de .