Fachsprachenprüfung

Für die Ausübung des tierärztlichen Berufs sind als Voraussetzung für die Erteilung einer tierärztlichen Approbation oder Berufserlaubnis deutsche Sprachkenntnisse erforderlich.

Antragsteller müssen auf der nachgewiesenen Grundlage eines GER-B2 über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C 1 verfügen.

Als Nachweis dient das erfolgreiche Absolvieren einer Fachsprachenprüfung. Über die Notwendigkeit einer Fachsprachenprüfung entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart.

Organisation

Der Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis ist beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Die zuständigen Sachbearbeiter des Regierungspräsidiums Stuttgart prüfen die Unterlagen der Antragsteller und entscheiden über die Notwendigkeit einer Fachsprachenprüfung. Das Regierungspräsidium übermittelt die erforderlichen Daten der Antragsteller an die Landestierärztekammer Baden-Württemberg, die die Fachsprachenprüfung abnimmt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt schriftlich bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer durch den Antragsteller mit dem zu verwendenden Antragformular. Dieses steht hier zum Download bereit: Antragsformular + Anlage. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis spätestens 4 Wochen vor einem Prüfungstermin bei der Kammer eingehen, damit eine Teilnahme an diesem Prüfungstermin möglich ist.

Dem Antragsformular sind beizufügen:

  • eine Kopie des Antrags auf Approbation als Tierarzt
  • Kopie des "Nachweises über Sprachkenntnisse nach Kompetenzstufe B 2"
  • Kopie des Bescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Zulassung zur Fachsprachenprüfung
  • Ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung

Die Landestierärztekammer Baden-Württemberg sendet eine Eingangsbestätigung der Anmeldung an die Antragsteller und fordert vorab eine Verwaltungsgebühr an. Nach Gebühreneingang erhält der Prüfling ein Einladungsschreiben mit Prüfungstermin.

Am Prüfungstag muss ein gültiger Lichtbildausweis im Original (z. B. Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Die alleinige Vorlage eines Aufenthaltstitels ist nicht ausreichend.

Das Prüfungsergebnis wird dem Prüfling im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt und an das Regierungspräsidium übermittelt.

Gestaltung der Prüfung

Die Prüfung ist als Einzelprüfung gestaltet. Die Prüfungskommission ist mit zwei Tierärzten (praktizierender TierarztIn sowie ein TierarztIn aus dem öffentlichen Dienst) und einer weiteren Person besetzt. Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 60 Minuten und besteht aus den folgenden drei Teilen:

  1. Simuliertes Tierarzt-Tierhaltergespräch (20 Minuten)

  2. Schriftliche Dokumentation (20 Minuten)

  3. Kollegengespräch (20 Minuten)

Die Antworten werden im Hinblick auf die fachsprachlichen Aspekte bewertet.

Weitere Informationen finden Sie in der Fachsprachenprüfungsordnung.

Geplante Prüfungstermine 2025 (Durchführung unter Vorbehalt):

  • 05.02.2025
  • 30.04.2025
  • 04.06.2025
  • 08.10.2025
  • 19.11.2025
  • 10.12.2025

Kontaktdaten

Zuständig für Fragen zur Fachsprachenprüfung ist die Landestierärztekammer Baden-Württemberg. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, Tel: (0711) 722 86 32-0 oder info@ltk-bw.de

Bei Fragen zur Erteilung der Approbation und Berufserlaubnis wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Stuttgart, Tel: (0711) 904-0 (s. auch ausländische Abschlüsse).

Zudem möchten wir Sie auf das Projekt „Support4Vetmed“, initiiert an der Freien Universität Berlin und Teilprojekt des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“,  aufmerksam machen. Hier können Sie an E-Learning-Kursen zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfungen als Tierärztin/Tierarzt teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.