Ausländische Abschlüsse

Tierärztliche Approbation

Um in Deutschland als Tierarzt/Tierärztin tätig sein zu dürfen, ist Voraussetzung:

  • deutsche Approbation als Tierarzt/Tierärztin
  • oder, als Vorstufe, eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs.

Die Berechtigung, in einem anderen Land als Tierarzt tätig werden zu dürfen, ist nicht ausreichend, um in Deutschland als Tierarzt tätig zu werden!

 

Approbationsbehörde (= zuständig für die Erteilung der Approbation / vorübergehenden Erlaubnis):

  • Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben und in Baden-Württemberg tätig werden wollen, ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 3, Referat 35 zuständig für die Erteilung der Approbation oder einer vorübergehenden Erlaubnis.
  • Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium mit Fragen und zur Abgabe Ihrer Unterlagen. (Die Landestierärztekammer Baden-Württemberg ist erst dann für Sie zuständig, wenn Sie über die deutsche Approbation oder Erlaubnis verfügen. Wir haben keine Kenntnis der konkreten Anforderungen und können daher keine Fragen dazu beantworten.)
  • Informationen und Vordrucke der Approbationsbehörde zur Antragstellung für die vorübergehende Berufserlaubnis bzw. Approbation finden Sie unter folgendem Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/seiten/tierarzt/

Projekt „Support4Vetmed

  • initiiert an der Freien Universität Berlin und Teilprojekt des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)
  • Angebote von E-Learning-Kursen zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfungen als Tierärztin/Tierarzt
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Einreise nach D / Arbeitsaufnahme in D:

Approbation / Berufserlaubnis regeln nicht,

  • ob die Einreise nach D zulässig ist
  • oder ob die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in D zulässig ist.

Röntgen:

  • Bei Abschluss des Studiums im Ausland kann die Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV erst nach Erteilung der deutschen Approbation oder vorübergehender Erlaubnis erworben werden (Radiologieprüfung im Studium ist nicht ausreichend).
  • Information: Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg; info@ltk-bw.de

Ausländische Titel

Im Ausland erworbene Titel und akademische Grade (Dr., Prof., spezielle Berufsbezeichnungen) können in der Regel in der Originalform geführt werden. Eine Übersetzung in die deutsche Form ist nicht ohne Weiteres zulässig.

Zur Anerkennung ausländischer Titel sowie Grade und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.