Rechtsgrundlagen der TFA-Ausbildung

Hier finden Sie wichtige rechtliche Regelungen für die duale Ausbildung zur/ zum Tiermedizinischen Fachangestellten:

Verordnung über die Berufsausbildung zur TFA (Bundesrecht: regelt Inhalt, Dauer, Aufbau, Prüfungsbereiche etc.)

Prüfungsordnung TFA der LTK BW (regelt die Abschlussprüfung der TFA-Ausbildung in Baden-Württemberg)

Jugendarbeitsschutzgesetz    (Bundesrecht: beinhaltet besondere Regelungen zum Schutz minderjähriger Auszubildender /Arbeitnehmer)

Berufsbildungsgesetz   (Bundesrecht: beinhaltet die Rahmenbedingungen der Berufsausbildung)

Bundesurlaubsgesetz  (Bundesrecht: regelt den Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub für Arbeitnehmer/ Auszubildende, Hinweis: es kann sich eine für den Arbeitnehmer/Auszubildenden günstigere Regelung durch einen Tarifvertrag oder durch eine arbeitsvertragliche Regelung ergeben)

Arbeitszeitgesetz  (Bundesrecht: beinhaltet Regelungen zur tgl. und wöchentlichen Arbeitszeit, zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen, zu Pausen, zu Ruhezeiten zwischen Arbeitsende und Wiederaufnahme der Tätigkeit (Abweichungen können sich durch Tarifverträge für alle Auszubildenden ergeben sowie für minderjährige Auszubildende durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (s.o.))

Mutterschutzgesetz (Bundesrecht: regelt die Arbeitsbedingungen werdender und stillender Mütter (vgl. auch Merkblatt des Gewerbeaufsichtsamts: www.gaa-baden-wuerttemberg.de/ Merkblätter für besondere Personengruppen))