Ausbildungsvertrag

Checkliste Berufsausbildungsvertrag

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie uns die nachfolgenden Vertragsunterlagen zur Eintragung unverzüglich nach Abschluss vollständig, ausgefüllt und unterschrieben in einfacher Ausführung (bitte keine dreifache Ausführung des Vertrags) per Post ein:

Landestierärztekammer Baden-Württemberg, Am Kräherwald 219, 70193 Stuttgart

  1. Berufsausbildungsvertrag, Ausfüllhinweise zum Vertrag, Merkblatt minderjährige Auszubildende
    Auszubildende*r zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig:
    Hinweis: Es ist bitte zu beachten, dass der Ausbildungsvertrag zusätzlich von beiden
    erziehungsberechtigten Elternteilen zu unterzeichnen ist (auch nach Trennung).
    Sollte ein Elternteil allein erziehungsberechtigt sein, ist hierüber ein schriftlicher Nachweis zu erbringen.
  2. Bestätigung Kenntnisvermittlung Labor/Röntgen und Verpflichtung zur Zeugnisvorlage
  3. Praxisstrukturbogen
  4. Kurzfragebogen zur Berufsbildungs-Statistik
  5. Ausbildungsplan:
    Bitte beachten Sie untenstehende Informationen zum Ausbildungsplan (Erstellung!). Es ist nicht ausreichend, nur das Deckblatt auszufüllen!
  6. Auszubildende*r zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns minderjährig: Kopie der Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung (§ 32 JArbSchG)
    Wichtige Information: Minderjährige dürfen nur beschäftigt werden, wenn dem Arbeitgeber eine diesbezügliche Bescheinigung spätestens zu Ausbildungsbeginn vorliegt. Findet die ärztliche Untersuchung nach Ausbildungsbeginn statt (unabhängig vom Grund) ist ein Ausbildungsbeginn frühestes am Tag des Vorliegens der Bescheinigung zulässig!
  7. Antrag auf Verkürzung zu Beginn aufgrund des Schulabschlusses mit Anlage: amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises der allgemeinen Hochschulreife

 

Ausbildungsplan

Eine Übersicht über die Informationen zum Ausbildungsplan finden Sie auch hier.

Rechtsgrundlage:

Der Ausbildungsplan stellt die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung dar.

Der Ausbildungsplan ist wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrags (§ 11 Abs, 1 Satz 2 Nr. 1 BBiG). Er ist nicht im Formularvertrag enthalten, sondern eine Anlage zu diesem.

Fehlt der Ausbildungsplan, erfüllt der Ausbildungsvertrag nicht die Vorgaben des BBiG und kann nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden (§ 35 Abs. 2 BBiG). Der Ausbildungsplan ist daher Voraussetzung für die Eintragung.

Der ausbildende Tierarzt hat den Ausbildungsplan nach § 6 Verordnung über die Berufsausbildung zum TFA/ zur TFA vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2522 ff.) unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden zu erstellen. Der Ausbildungsrahmenplan ist in den Anlagen 1 und 2 der Verordnung über die Berufsausbildung enthalten. Diese ist in den Unterlagen, die der ausbildende Tierarzt mit dem Blankoformularvertrag erhält, enthalten.

Der Berufsbildungsausschuss hat 2016 beschlossen, nicht mehr auf das Vorhandensein des Ausbildungsplans in den Praxen zu vertrauen, sondern die Geschäftsstelle zur lückenlosen Prüfung verpflichtet durch Anforderung der Vorlage für alle Ausbildungsverträge, bei denen der Berufsschulunterricht erstmals im Herbst 2017 oder später beginnt.

Erstellen des Ausbildungsplans bei Abschluss des Ausbildungsvertrags:

Bitte verwenden Sie ausschließlich die Vorlage der LTK BW (Berufsbildungsausschuss 10.4.2019)

  • Vorlage für PC-gestützte Eintragungen - Download: hier (Vorlage folgt - bitte fordern Sie diese bei Bedarf an: info@ltk-bw.de)
  • Druckvorlage für handschriftliche Eintragungen - Download

Bitte verwenden Sie eine der beiden Vorlagen und gehen wie folgt vor:

  • Seite 1:Hier sind die Angaben zum individuellen Ausbildungsvertrag einzutragen.
  • Seite 2-17: Bitte geben Sie auf den folgenden Seiten in der Spalte betriebliche Ergänzungen/Besonderheiten an, wie/wann/wo Sie bestimmte Ausbildungsinhalte planen, zu vermitteln (= Individualisieren des Ausbildungsplans).

Der Ausbildungsplan ist im Original mit dem Ausbildungsvertrag und den anderen notwendigen Unterlagen an die Geschäftsstelle zu senden. Sie erhalten den Ausbildungsplan im Original mit Ihren Vertragsexemplaren und den Unterlagen zum Ausbildungsnachweis per Post zurück nach Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.

(s.o.:

  • Der Ausbildungsplan ist wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrags und daher eine der Voraussetzungen für die Eintragung des Ausbildungsvertrags. Ohne Ausbildungsplan ist keine Eintragung möglich.
  • Für die Nachforderung von Unterlagen fallen Bearbeitungsgebühren an. Was Sie einreichen müssen, finden Sie im Anschreiben, mit dem Sie den Formularvertrag erhalten.
  • Der Ausbildungsplan dient dem Ausbilder als Nachweis für die Vermittlung aller Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erforderlich sind)

Informationsmaterial / Buchtipp

Umsetzungshilfe "Ausbildung gestalten"

Umsetzung des Ausbildungsplans während der Ausbildung:

Nach Eintragung des Berufsausbildungsvertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird der individualisierte Ausbildungsplan von der Landestierärztekammer BW zurück an die Ausbildungspraxis gesendet.
Eine Kopie des schriftlichen Ausbildungsplans ist der/dem Auszubildenden (sowie ggf. den gesetzlichen Vertreter/innen) mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses durch den/die Ausbilder/in auszuhändigen (§ 11 BBiG). Das Original, auf dem der/die Ausbilder/in die Erledigungsvermerke einzutragen hat, verbleibt jedoch immer bei dem/der Ausbilder/in.
nbsp

I. Erledigungsvermerk (rechte Spalte)

In dieser Spalte sind (auf allen Seiten des Ausbildungsplans) die Vermittlung der Inhalte durch den/die hauptverantwortliche/n Ausbilder/in (Tierarzt/Tierärztin) mit tagesaktuellem Datum und durch seine/ihre Unterschrift zu bestätigen, sobald der jeweilige Ausbildungsinhalt (Spalte 2 und 3) vollständig vermittelt wurde. Dies dient u.a. auch dem Nachweis, dass der/die Ausbilder/in seiner/ihrer Verpflichtung der Vermittlung der Ausbildungsinhalte gemäß Ausbildungsrahmenplan nachgekommen ist.

Der Ausbildungsplan beinhaltet die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung in der Praxis und weist den tatsächlichen Ausbildungsverlauf aus. Die Dauer der Ausbildungsabschnitte und ihre zeitliche Folge können nach den Fähigkeiten des Auszubildenden und den Besonderheiten der Ausbildungsstätte variiert werden.

Der ausbildende Tierarzt hat die Ausbildung so zu gestalten, dass der Auszubildende zum Zeitpunkt der Zwischen- und Abschlussprüfung alle bis dahin jeweils notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben kann. Was in der Zwischenprüfung abgefragt wird, finden Sie im Ausbildungsrahmenplan A. und B.(Anlage 2 zur Ausbildungsverordnung). Für die Abschlussprüfung kommt dann noch Ausbildungsrahmenplan C. hinzu.

II. Anmeldung zur Abschlussprüfung

Der Ausbildungsplan (mit den Erledigungsvermerken des Ausbilders) ist dem Ausbildungsnachweis als Inhaltsverzeichnis voranzustellen.

Der Ausbildungsnachweis (inkl. Inhaltsverzeichnis Ausbildungsplan) ist mit den restlichen Unterlagen zur Anmeldung zur Abschlussprüfung an die Geschäftsstelle zu senden.

III. Ergänzung zwischen Anmeldung und Praktischer Abschlussprüfung:

Nach Prüfung des Antrags auf Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Ausbildungsnachweis (inkl. Inhaltsverzeichnis Ausbildungsplan) an den Auszubildenden zurückgesandt :

  • der Auszubildende muss die restlichen Ausbildungsnachweise erstellen und nach Unterschrift des ausbildenden Tierarztes einfügen
  • der ausbildende Tierarzt muss weiterhin Erledigungsvermerke mit Datum im Ausbildungsplan unterschreiben.

IV. Praktische Abschlussprüfung

Der Auszubildende muss bei der Praktischen Abschlussprüfung vorlegen:

  • Ausbildungsnachweis (mit 72 Berichten) und
  • Ausbildungsplan mit Erledigungsvermerken des ausbildenden Tierarztes als Inhaltsverzeichnis des Ausbildungsnachweises

 

Ausbildungsvergütung

Änderung des Gehalts-Tarifvertrags zum 1.6.2025 (PM bpt und VmF vom 26.05.2025)

 Es wird empfohlen, die Ausbildungsvergütung gem. Gehalts-Tarifvertrag zwischen bpt e.V. und VmF e.V. zu zahlen:

  1. Ausbildungsjahr: € 900
  2. Ausbildungsjahr: € 1.000
  3. Ausbildungsjahr: € 1.100

 

Es gilt eine absolute Untergrenze für die angemessene Ausbildungsvergütung, geregelt durch § 17 BBiG.

Für Berufsausbildungsverhältnisse mit Beginn im Jahr 2026: im 1. Ausbildungsjahr: € 724, im 2. Ausbildungsjahr: € 854 und im 3. Ausbildungsjahr: € 977.