Allgemeine Informationen zum Führen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Bitte drucken Sie die Unterlagen zum Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises aus.
Eine postalische Zusendung durch die Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg entfällt.
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Warum muss ein Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) geführt werden?
Das Führen der schriftlichen Ausbildungsnachweise ist gesetzlich geregelt und wird nach § 13 Satz 2 Nr. 7 iVm § 14 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorgeschrieben.
Die/der Ausbilder/in verpflichtet sich, der/dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die schriftlichen Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung auszuhändigen, die ordnungsgemäße Führung während der Ausbildungszeit zu gewährleisten, zu überwachen und abzuzeichnen. (Ausbildungsvertrag § 2 d)
Die/der Auszubildende verpflichtet sich, insbesondere einen schriftlichen Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß zu führen, zu unterschreiben und regelmäßig der/dem Ausbilder/in vorzulegen. (Ausbildungsvertrag § 3 j)
Die von Ausbilder/in und Auszubildender/m unterschriebenen Ausbildungsnachweise sind bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Hierbei handelt es sich um eine der Voraussetzungen zur Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG).
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Wie sind die Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) zu verfassen?
Die Ausbildungsnachweise sind handschriftlich (nicht computergeschrieben) und möglichst knapp, in Anlehnung an die Tätigkeit der/des Auszubildenden zu verfassen.
Gerne können auch zum Thema passende Bilder, Illustrationen, o. ä. ergänzt werden.
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Wie oft ist der Ausbildungsnachweis (das Berichtsheft) vorzulegen/zu kontrollieren?
Pflicht der/des Auszubildenden: Die Ausbildungsnachweise müssen dem/der Ausbilder/in monatlich vorgelegt werden.
Der/die Ausbilder/in muss diese monatlich kontrollieren, korrigieren und mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass die Berichte fachlich, sachlich und auf Grundlage der zeitlichen Gliederung (gem. Ausbildungsrahmenplan, Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum TFA) korrekt sind.
Wichtige Dokumente zum Download:
Anleitung zum Führen des Ausbildungsnachweises (Berichtshefts) + Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur TFA