Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Landestierärztekammer Baden-Württemberg KdöR
Heilberufekammergesetz (i.d.F. vom 16. März 1995)
Änderung, gültig ab 6.5.2024 (es ist noch keine konsolidierte Fassung veröffentlicht)
Satzungen der Landestierärztekammer Baden-Württemberg:
Die Landestierärztekammer Baden-Württemberg hat aufgrund des Heilberufekammergesetzes verschiedene Satzungen erlassen, die idR als "Ordnungen" bezeichnet werden. Für den Beschluss einer Satzung ist die Vertreterversammlung zuständig. Eine Änderung erfolgt durch eine "Änderungssatzung", die ebenfalls durch die Vertreterversammlung zu beschliessen ist. Alle Satzungen müssen vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg genehmigt werden und bedürfen dann noch der Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt, Kammerteil, um ab dem 1. des Monats nach der Veröffentlichung wirksam zu werden.
Hier die wesentlichen Satzungen:
1. Berufsordnung vom 20. Dezember 2002 idF v. 22.10.2020
- Anlage Klinikordnung (Auszug a.d.Berufsordnung vom 20. Dezember 2002 idF v. 22.10.2020)
2. Satzung vom 06. April 1995 idFv. 13.06.2001
3. Meldeordnung vom 26. Januar 1996
4. Beitragsordnung vom 28. Februar 1995 idFv. 09.05.2019
5. Notfall-/Bereitschaftsdienstordnung vom 30. Juli 2003 idFv. 03.12.2015
6. Weiterbildungsordnung vom 23. Dezember 1996 idFv. 14.07.2023
- Die Anlagen zur Weiterbildungsordnung, in denen die Anforderungen der einzelnen Weiterbildungsgänge aufgeführt sind, finden Sie unter "Tierärzte/innen - Weiterbildung"
7. Gebührenordnung vom 28. Februar 1995 idFv. 14.07.2023
8. Erstattungsordnung vom 13. Juni 2001 idFv. 24.02.2010
9. Wahlordnung vom 18. Juli 2007 idFv. 11.05.2017
10. Fachsprachenprüfungsordnung vom 23. Juni 2016