Röntgen/Strahlenschutz: 30.08.2023 Ende der Sonder- und Ausnahmeregelungen wg CORONA
Umweltministerium Baden-Württemberg:
Das Bundesumweltministerium hat alle Sonder- und Ausnahmeregelungen, die aufgrund von Corona im Strahlenschutz getroffen wurden, zurückgezogen
Aus diesem Grund zieht auch das UM BW mit sofortiger Wirkung folgende Schreiben mit Sonder- und Ausnahmeregelungen zur COVID-19-Pandemie in BW zurück:
- Duldung von Fristversäumnissen bei der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde bzw. von Kenntnissen im Strahlenschutz während der COVID-19-Pandemie; Schreiben des UM vom 13.11.2020, Az.: 36-4672.15
- Durchführung von Prüfung und Wartung nach § 88 StrlSchV - Sonderregelungen bei der Nichteinhaltung von Prüffristen im Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2020; Schreiben des UM vom 19.03.2020, Az.: 36-4672.15 Beendigung der COVID-19-Pandemie; Schreiben des UM vom 11.12.2020; Az.: 36-4671.51
- Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlen-schutz während der Corona-Krise - Spezifizierung der Ausnahmeregelungen für den begrenzten Einsatz von Onlinemedien, Schreiben des UM vom 13.03.2020, Az.: 36-4672.15 und vom 20.04.2020, Az.: 36-4672.15
- Corona-Sonderregelung bei der Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis / Mes-sung der Personendosis entsprechend § 66 Absatz 3 Strahlenschutzverord-nung (StrlSchV) - Einreichen von Dosimetern vom 31.03.2020, Az.: 36-4671.10
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Röntgeneinrichtungen zur Telera-diologie während der COVID-19-Pandemie, Schreiben des UM vom 01.04.2020, Az.: 36-4674.50, vom 11.12.2020, Az.: 36-4674.50 und vom 14.12.2021, Az.: 36-4674.50
- Anerkennung von Online-Kursen - Sonderregelungen zur Festlegung von Teil-nehmerzahlen; Schreiben des UM vom 22.01.2020, Az.: 36-4672.15 und vom 28.01.2020, Az.: 36-4672.15
Die RPs sind angewiesen, derzeit noch geltende Ausnahmen, die aufgrund der Sonder- und Ausnahmeregelungen von den RPs gestattet wurden, bis spätestens 31.12.2023 zurückzunehmen.