Monitoring auf Aviäre Influenza (Geflügelpest); Maßnahmen zur Früherkennung; Biosicherheit bei Auffinden erkrankter Wildvögel
Unter Verweis auf die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes wird das Risiko des Eintrags, der Aus- Und Weiterverbreitung von hochpathogenen Influenzaviren vom Subtyp H5 in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands weiterhin als "hoch" eingeschätzt und betrifft somit auch Geflügelbestände und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln.
In Baden-Württemberg sind aktuell bereits zwei Vogelparks und eine Putenhaltung betroffen.
Es wird darum gebeten, auf vermehrte Todesfälle bei Wildvögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Aasfressern zu achten und ggf. die unteren Tiergesundheitsbehörden entsprechend zu informieren, um eine entsprechende Probenahme für eine labordiagnostische Untersuchung auf Geflügelpest in den Landesuntersuchungsämtern veranlassen zu können.
Die mit der Pflege und Aufnahme von erkrankten/verletzt aufgefundenen Wildvögeln betrauten Institutionen sowie die ggf. hinzugezogen praktizierenden Tierärzte werden darum gebeten, derartige Vögel erst nach Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses auf Geflügelpest in die Vogelhaltung aufzunehmen und ggf. mit dem zuständigen Veterinäramt Rücksprache zu halten. Eine ergänzende vorangehende Quarantänisierung der Fundtiere für die Dauer von mindestens 3 Tagen reduziert zusätzlich das Übertragungsrisiko. Die betreuenden Personen in Wildvogelauffangstationen sollten kein Geflügel in weiteren Beständen betreuen bzw. immer entsprechende z.B. betriebseigene Schutzkleidung verwenden.
Dieser Text wurde durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Weitergabe übermittelt.