Otto-Christian und Ursula Straub Stipendium

Dieses Stipendium wurde durch eine großzügige finanzielle Unterstützung des Ehrenpräsidenten der Landestierärztekammer Baden-Württemberg Prof. Dr. Dr. h.c. Otto-Christian Straub ermöglicht.

Prof. Straub machte zu Beginn seiner eigenen wissenschaftlichen Karriere diverse Forschungsreisen. Er wollte durch sein Stipendium den akademischen Nachwuchs bei wissenschaftlichen Reisen ins Ausland unterstützen.

Auszug aus dem Stipendiumsstatut:

  1. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Christian Straub stiftet ein Reisestipendium. Die genaue Bezeichnung des Stipendiums obliegt der Entscheidung des Vorstands der Landestierärztekammer Baden-Württemberg KdöR, der auch über die Zuerkennung des Stipendiums anhand der nachfolgenden Bestimmungen entscheidet. Zweck der Stiftung ist es, durch Stipendien in Höhe von max. € 2.500 dem veterinärmedizinischen Nachwuchs Gelegenheit zur Teilnahme an einem Praktikum im Ausland oder einer Tagung im Ausland zu geben.
  2. Das Stipendium wird einmal jährlich ausgeschrieben für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland oder einer Tagung im Ausland im laufenden Kalenderjahr. Es muss nicht jedes Jahr zuerkannt werden.
  3. Der Bewerbungsschluss für das Stipendium ist der 28. Februar eines jeden Jahres.
  4. Bewerbungsberechtigt sind Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre deutsche Approbation oder eine vorübergehende Berufserlaubnis maximal 3 Jahre vor Bewerbungsschluss erhalten haben.
  5. Die Höhe des Stipendiums beträgt pauschal 2.500,- €. Es wird maximal ein Stipendium je Kalenderjahr vergeben.
  6. Der Bewerbung ist beizufügen:
    • Antrag mit eigenhändiger Unterschrift
    • Lebenslauf
    • Darstellung des Reiseziels und des Reisezwecks (Praktikum bzw. Tagung)
    • Im Falle eines Praktikums: Bescheinigung bzw. Einladung der Leiterin/des Leiters der zu besuchenden Einrichtung
    • Im Falle einer Tagung: Abstract und Bescheinigung der Annahme des Abstracts für ein Poster oder einen Vortrag

Der Bewerbungsantrag ist mit eigenhändiger Unterschrift und allen Unterlagen fristgerecht in ausgedruckter Form per Post an die Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg KdöR zu senden.

  1. Über die Zuerkennung des Reisestipendiums beschließt der Vorstand der Landestierärztekammer Baden-Württemberg KdöR im Umlaufverfahren oder in einer Sitzung. Es muss nicht jedes Jahr ein Stipendium zuerkannt werden. Der Beschluss des Vorstands ist unanfechtbar. Die Stipendiatin/der Stipendiat wird schriftlich benachrichtigt.
  2. Das Reisestipendium stellt lediglich eine Unterstützung der Stipendiatin/des Stipendiaten dar. Es können darüber hinaus keine weiteren Forderungen an die Landestierärzteklammer Baden-Württemberg KdöR gestellt werden. Auch alle weiteren Belange (z. B. Organisation der Reise, weitere Kosten, steuerliche Belange) obliegen allein der Stipendiatin/dem Stipendiaten.
  3. Mit Abgabe der Bewerbung erkennt die Bewerberin/der Bewerber diese Bestimmungen an.