Aufgaben der Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Die Landestierärztekammer Baden-Württemberg ist das Selbstverwaltungsorgan des tierärztlichen Berufs und basiert auf dem Heilberufe-Kammergesetz.

Gem. § 4 des Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) ist es Aufgabe der Kammer,

  1. die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen
  2. die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen
  3. die Ausbildung der Kammermitglieder sowie deren berufliche Fortbildung zu fördern
  4. Belange der Qualitätssicherung wahrzunehmen sowie die Mitwirkung der Kammermitglieder an der Sicherung der Qualität ihrer beruflichen Leistungen nach dem 5. Abschnitt zu regeln
  5. die Weiterbildung der Kammermitglieder nach dem 6. Abschnitt zu regeln
  6. auf ein kollegiales Verhältnis der Kammermitglieder untereinander sowie auf eine Kooperation mit Angehörigen sonstiger Gesundheits- und Pflegeberufe hinzuwirken
  7. bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Kammermitgliedern zu vermitteln
  8. die zuständigen öffentlichen Stellen in Fragen der Normsetzung und der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen sowie Sachverständige zu benennen
  9. Dritte, insbesondere Patienten, in Angelegenheiten, die die Berufsausübung der Kammermitglieder betreffen, zu informieren und zu beraten
  10. bei der Prävention, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Tiere sowie der Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse mitzuwirken
  11. die Aus- und Fortbildung der bei den Kammermitgliedern Beschäftigten zu fördern und die ihnen nach dem Berufsbildungsgesetz obliegenden Aufgaben wahrzunehmen sowie
  12. Kammermitgliedern Heilberufsausweise und sonstige Bescheinigungen, auch elektronischer Art, sowie qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Attribut-Zertifikate mit Angaben über die berufsrechtliche Zulassung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung auszustellen.

Die Landestierärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle Tierärzte Baden-Württembergs kraft Gesetzes Mitglieder sind, § 2 Abs. 1 Nr. 3 HBKG.

Ausführendes Organ ist die Vertreterversammlung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg, die aus ihrer Mitte den Präsidenten, den Vorstand sowie verschiedene Ausschüsse wählt.

Im August 2008 waren in der Kammer ca. 3.425 Mitglieder gemeldet. Die Mehrzahl der Tierärzte ist kurativ tätig, andere nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, überprüfen eventuelle Tierschutzvergehen, überwachen Tiertransporte, kontrollieren Einfuhren von Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs an den Grenzen und Flughäfen. Auch bei einem Auftreten von anzeigepflichtigen Tierseuchen – wie z.B. einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche – werden Tierärzte tätig. Weniger bekannt ist, dass Tierärzte auch die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und z. B. die Hygiene in Gaststätten überprüfen.

Prozentual gesehen sind Tierärzte neben Ärzten und Zahnärzten die häufigsten Ausbilder: ca. 15% aller Praxen bilden in dualer Ausbildung ein oder mehrere Azubis aus.